Liefer- und Zahlungsbedingungen

AWAG Fahnen & Fahnenmasten

Donaumühle 14, D-94577 Winzer

 


1. Vertragsabschluss
Unsere nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Regelungen werden nicht anerkannt. Soweit Regelungen dieser Bedingungen unter dem Vorbehalt einer anderweitigen vertragli­chen Vereinbarung stehen, gilt dies nur für Individualvereinbarungen, nicht für allge­meine Geschäftsbedingungen, die der andere Vertragspartner in den Vertrag einbe­zieht. Die Verkaufsberater und Außendienstmitarbeiter von AWAG sind nur zur Ent­gegennahme von Willenserklärungen und Vermittlung von Verträgen berechtigt. Sie besitzen keine Vertretungsbefugnis zum Abschluss und zur Änderung von Verträgen, es sei denn, sie besitzen eine Vertretungsbefugnis mit gesetzlich geregeltem Umfang. Die Grundsätze der Anscheins- oder Duldungsvollmacht bleiben hiervon unberührt. Ein Auftrag gilt nur dann rechtswirksam als erteilt, wenn er von AWAG schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche Nebenabsprachen zwischen dem Kunden und Mit­arbeiter von AWAG sind nur wirksam, wenn sie durch die Geschäftsleitung von AWAG schriftlich bestätigt worden sind.

2. Preise
Alle Preisangaben in Angeboten, Prospekten, Katalogen und im Internet sind frei­bleibend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise (ohne gesetzliche MwSt.), Trans­port- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich unter der Voraussetzung vollständig bereitgestellter Kundenvorlagen. Die grafische Aufbereitung muss entsprechend der Information zu den Druckunterlagen von AWAG erfolgen. Gewünschte Änderungen bzw. notwendige grafische Bearbeitungen werden von AWAG nach aktuellem Stundensatz in Rechnung gestellt. Bei Kleinaufträgen unter einen Warennettowert von 150 EUR wird ein Mindermengenzuschlag von 30 EUR be­rechnet. Sie werden ohne Abzug von Skonto per Nachnahme oder gegen Vorkasse auf Kosten des Kunden zum Versand gebracht. Abholung ab Werk erfolgt ausschließ­lich gegen Barbezahlung. Kommt es zwischen Angebotsabgabe und Ausführung der Leistung zu einer Kostensteigerung, welche durch Material- oder Lohnerhöhungen verursacht werden, ist AWAG berechtigt, eine Preisänderung im Rahmen des § 315 Abs. 3 BGB vorzunehmen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Sind vertraglich Lieferfristen vereinbart, so hat der Kunde sicherzustellen, dass AWAG rechtzeitig in Besitz sämtlicher, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen Vorlagen und Dateien gelangt (unter Vorbehalt der drucktechnischen Umsetzungsmöglichkeit). Bei den Druckdaten haftet der Kunde dafür, dass keine Urheber-, Warenzeichen- und sonstige Schutzrechte dritter Personen oder Unternehmen verletzt werden. Die von AWAG zur Erledigung des Auftrages angefertigten Zeichnungen, Entwürfe, Behelfs­schablonen, Filme, Dateien oder sonstigen Gestaltungsvorlagen bleiben in jedem Fall Eigentum von AWAG und dürfen nur mit Einverständnis von AWAG verändert oder an Dritte weitergereicht werden. Diese werden auch dann nicht Eigentum des Bestellers, wenn er hierfür einen Kostenanteil bezahlt hat. Sie stehen dem Besteller bei Folge­aufträgen über einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung. Auftragsunterlagen werden in Form von Filmen und / oder Zeichnungen 1 Jahr aufbewahrt. Spätere Nach­bestellungen bedürfen eines Kostenanteils zur Reaktivierung dieser Vorlagen und werden nach den aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt.

4. Anfertigung nach Vorlagen, Mehr- und Minderlieferung, Stornierung von Aufträgen
Bei Erzeugung von Waren nach Vorlagen des Kunden wird AWAG diese so gut wie möglich reproduzieren. Unwesentliche Abweichungen in Farbe und Darstellung, welche durch die technischen Möglichkeiten im Textildruck und den unterschiedlichen Farbausfall bei verschiedenartigen Grundmaterialien bedingt sind, behält sich AWAG vor und stellen keinen Reklamationspunkt dar. Dies gilt auch für Andruckmuster im Vergleich zur Serienanfertigung. Der Kunde erklärt sich einverstanden, bei Sonder­anfertigungen eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % an­zuerkennen. Maßabweichungen in Breite und Länge von +/- 5 % sind durch den technischen Produktionsablauf bedingt unvermeidbar und stellen daher keinen Rekla­mationsgrund dar.
Bereits erteilte Aufträge können nur mit Zustimmung von AWAG zurückgestellt, geändert oder storniert werden. Einem Gewinnausgleich stimmt der Kunde zu.

5. Versand / Lieferung
Angegebene und vorgeschriebene Lieferzeiten sind in jedem Falle unverbindlich. Bei etwaigen Verspätungen besteht weder Anspruch auf Schadenersatz noch ein Anrecht auf Annahmeverweigerung oder Rücktritt. Der genannte Liefertermin gibt in der Regel den Versandtermin ab Werk an. Bei Änderungen an laufenden Aufträgen durch den Kunden sowie beim Fehlen oder verspäteter Übergabe notwendiger Unterlagen oder Zeichnungen kann AWAG ganz oder teilweise von der Lieferverpflichtung zurücktre­ten. AWAG ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und diese in Rechnung zu stellen.
Bei höherer Gewalt oder sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen außerhalb des Einflussbereiches von AWAG (z. B. Krieg, kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Sperrung der normalen Verkehrswege oder sonstige Verzögerungen in der Beförderung, man­gelnde Rohstoffzufuhr, Betriebsstörungen, Streiks), die die Lieferung unmöglich ma­chen oder wesentlich erschweren, kann AWAG ohne Schadenersatzgewährung für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken, einstellen, hinausschieben oder vom Vertrag zurücktreten.
Führen Ereignisse der vorerwähnten Art zu einer wesentlichen Erhöhung der Entste­hungskosten, so kann AWAG den Preis entsprechend erhöhen oder, wenn der Käufer die Preiserhöhung ablehnen sollte, vom Vertrag zurücktreten.
Ordnungsgemäß, entsprechend einer Bestellung gelieferte Artikel sind grundsätzlich vom Umtausch oder von der Rückgabe ausgeschlossen.
Die Waren werden auf Kosten und Gefahr des Kunden versandt. Transport- und Ver­packungskosten trägt der Kunde. Versand erfolgt mit den üblichen Verkehrsmitteln nach unserer Wahl.

6. Lieferung Fahnenmasten, Großbilder
Bei der Lieferung von Fahnenmasten übernimmt AWAG keine Haftung für das Vor­liegen der technischen Voraussetzungen, die Statik, die Befestigung bzw. den Unter­grund. Die Montage der Fahnenmasten und die damit zusammenhängende Prüfung und Schaffung der technischen Voraussetzungen obliegt dem Kunden. Textile Groß­bilder unterliegen insbesondere in der Außenanwendung unterschiedlichsten Witte­rungseinflüssen. Dabei haben die Größe der Werbefläche, Grundmaterialauswahl, Konfektion und Montagetechnologie entscheidenden Einfluss auf den sachgemäßen sicheren Einsatz des Produktes. Die Hinzuziehung eines mit den örtlichen Begeben­heiten vertrauten Projektanten ist grundsätzlich anzuraten.  Die Produktgarantie von AWAG beschränkt sich auf Reißfestigkeit, Lichtechtheit und Waschbarkeit unter La­borbedingungen. Für Produkte mit einer Fläche von weniger als 25 m² sollte der Kunde vor der Auftragserteilung die Konfektions- und Montageempfehlungen von AWAG anfordern. Für Werbeflächen von mehr als 25 m² Grundfläche ist der Kunde verpflichtet, vor der Auftragserteilung eine Projektierung durchführen zu lassen. Eine Haftung von AWAG wegen Nichtbeachtung der konkreten Einsatzbedingungen und / oder unsachgemäßer Montage / Verwendung durch den Kunden wird ausgeschlossen.

7. Gewährleistung
Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 8 Tagen nach Emp­fang der Ware schriftlich bei AWAG geltend gemacht werden. Dies gilt auch für äußer­lich nicht erkennbare Mängel. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als angenommen. Ist der Kunde kein Unternehmer, gilt diese Ausschlussfrist nur für offensichtliche Män­gel. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die ihm übergebenen Pflege- und Montageanleitungen missachtet oder die Ware weiterverarbeitet oder in Gebrauch genommen hat. Warenüblicher Verschleiß durch Ingebrauchnahme stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Bei berechtigten Mängelrügen hat AWAG das Recht auf Nachbesserung oder Liefe­rung einer mangelfreien Ersatzware innerhalb von ca. 20 Arbeitstagen nach Rück­empfang der Ware. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Ver­gütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

8. Zahlung
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat, sofern nichts anderes vereinbart, nach Erhalt der Rechnung innerhalb 8 Tagen ohne Abzug zu erfolgen. Zur Fristwahrung ist der Zahlungseingang auf dem Konto von AWAG maßgeblich. Bei Zielüberschreitung ist AWAG berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu belasten. Wechsel- und Scheckzahlungen sind nur zulässig, wenn sie durch AWAG ausdrücklich zugestanden wurden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderun­gen und Nebenforderungen im Eigentum von AWAG. Der Kunde darf die Vorbehalts­ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern, sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachteilig verschlechtern. Der Kunde tritt hiermit die For­derung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an AWAG ab. AWAG nimmt diese Abtretung an. Für die Geltendmachung der Forderung muss der Kunde alle erforderlichen Auskünfte an AWAG erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten.

10. Haftungsausschluss
AWAG ist bemüht, stets richtige, aktuelle und vollständige Informationen bereitzustel­len. Dennoch übernehmen wir keinerlei Gewähr, Haftung oder Garantie für die Aktua­lität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Haftungsansprüche gegen AWAG, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informatio­nen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen sind beschränkt auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden und auf die Höhe des zu zahlenden Kaufpreises. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von AWAG, deren gesetzlichen Vertreter und deren Erfüllungsgehilfen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenverkauf vorbehalten.

11. Datenerfassung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten erfasst, in eine Datenbank aufgenommen und verarbeitet werden. Sämtliche übermittelten per­sönlichen Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden ohne die schriftliche Genehmigung des Kunden nicht Dritten zugänglich gemacht, es sei denn, dass dies aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss.

12. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Ist der Kunde Kaufmann, gilt Deggendorf als gemeinsamer Erfüllungsort und aus­schließlicher Gerichtsstand für alle gegenseitigen Leistungen aus dem Vertrags­verhältnis als vereinbart. Ferner richtet sich der Vertrag ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle der Teilnichtigkeit dieser Verein­barung behält der übrige Teil Geltung und findet durch die gesetzlichen Bestimmungen eine Ergänzung.

 

 

 

 

 

 

 

Stand: März 2010