Liefer- und Zahlungsbedingungen
AWAG Fahnen & Fahnenmasten
Donaumühle 14, D-94577 Winzer
1. Vertragsabschluss
Unsere nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder
von unseren Bedingungen abweichende Regelungen werden nicht anerkannt. Soweit
Regelungen dieser Bedingungen unter dem Vorbehalt einer anderweitigen vertraglichen
Vereinbarung stehen, gilt dies nur für Individualvereinbarungen, nicht für
allgemeine Geschäftsbedingungen, die der andere Vertragspartner in den Vertrag
einbezieht. Die Verkaufsberater und Außendienstmitarbeiter von AWAG sind nur
zur Entgegennahme von Willenserklärungen und Vermittlung von Verträgen
berechtigt. Sie besitzen keine Vertretungsbefugnis zum Abschluss und zur
Änderung von Verträgen, es sei denn, sie besitzen eine Vertretungsbefugnis mit
gesetzlich geregeltem Umfang. Die Grundsätze der Anscheins- oder
Duldungsvollmacht bleiben hiervon unberührt. Ein Auftrag gilt nur dann
rechtswirksam als erteilt, wenn er von AWAG schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche
Nebenabsprachen zwischen dem Kunden und Mitarbeiter von AWAG sind nur wirksam,
wenn sie durch die Geschäftsleitung von AWAG schriftlich bestätigt worden sind.
2. Preise
Alle Preisangaben in Angeboten, Prospekten, Katalogen und im Internet sind freibleibend.
Die angegebenen Preise sind Nettopreise (ohne gesetzliche MwSt.), Transport-
und Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich
unter der Voraussetzung vollständig bereitgestellter Kundenvorlagen. Die
grafische Aufbereitung muss entsprechend der Information zu den Druckunterlagen
von AWAG erfolgen. Gewünschte Änderungen bzw. notwendige grafische
Bearbeitungen werden von AWAG nach aktuellem Stundensatz in Rechnung gestellt.
Bei Kleinaufträgen unter einen Warennettowert von 150 EUR wird ein
Mindermengenzuschlag von 30 EUR berechnet. Sie werden ohne Abzug von Skonto per
Nachnahme oder gegen Vorkasse auf Kosten des Kunden zum Versand gebracht.
Abholung ab Werk erfolgt ausschließlich gegen Barbezahlung. Kommt es zwischen
Angebotsabgabe und Ausführung der Leistung zu einer Kostensteigerung, welche
durch Material- oder Lohnerhöhungen verursacht werden, ist AWAG berechtigt,
eine Preisänderung im Rahmen des § 315 Abs.
3 BGB vorzunehmen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Sind vertraglich Lieferfristen vereinbart, so hat der Kunde sicherzustellen,
dass AWAG rechtzeitig in Besitz sämtlicher, zur Erledigung des Auftrages
erforderlichen Vorlagen und Dateien gelangt (unter Vorbehalt der
drucktechnischen Umsetzungsmöglichkeit). Bei den Druckdaten haftet der Kunde
dafür, dass keine Urheber-, Warenzeichen- und sonstige Schutzrechte dritter
Personen oder Unternehmen verletzt werden. Die von AWAG zur Erledigung des
Auftrages angefertigten Zeichnungen, Entwürfe, Behelfsschablonen, Filme,
Dateien oder sonstigen Gestaltungsvorlagen bleiben in jedem Fall Eigentum von
AWAG und dürfen nur mit Einverständnis von AWAG verändert oder an Dritte
weitergereicht werden. Diese werden auch dann nicht Eigentum des Bestellers,
wenn er hierfür einen Kostenanteil bezahlt hat. Sie stehen dem Besteller bei
Folgeaufträgen über einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung.
Auftragsunterlagen werden in Form von Filmen und / oder Zeichnungen 1 Jahr
aufbewahrt. Spätere Nachbestellungen bedürfen eines Kostenanteils zur
Reaktivierung dieser Vorlagen und werden nach den aktuellen Stundensätzen in
Rechnung gestellt.
4. Anfertigung nach Vorlagen, Mehr- und Minderlieferung, Stornierung von
Aufträgen
Bei Erzeugung von Waren nach Vorlagen des Kunden wird AWAG diese so gut wie
möglich reproduzieren. Unwesentliche Abweichungen in Farbe und Darstellung,
welche durch die technischen Möglichkeiten im Textildruck und den
unterschiedlichen Farbausfall bei verschiedenartigen Grundmaterialien bedingt
sind, behält sich AWAG vor und stellen keinen Reklamationspunkt dar. Dies gilt
auch für Andruckmuster im Vergleich zur Serienanfertigung. Der Kunde erklärt
sich einverstanden, bei Sonderanfertigungen eine branchenübliche Mehr- oder
Minderlieferung von bis zu 10 % anzuerkennen. Maßabweichungen in Breite und
Länge von +/- 5 % sind durch den technischen Produktionsablauf bedingt
unvermeidbar und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.
Bereits erteilte Aufträge
können nur mit Zustimmung von AWAG zurückgestellt, geändert oder storniert
werden. Einem Gewinnausgleich stimmt der Kunde zu.
5. Versand / Lieferung
Angegebene und vorgeschriebene Lieferzeiten sind in jedem Falle unverbindlich.
Bei etwaigen Verspätungen besteht weder Anspruch auf Schadenersatz noch ein
Anrecht auf Annahmeverweigerung oder Rücktritt. Der genannte Liefertermin gibt
in der Regel den Versandtermin ab Werk an. Bei Änderungen an laufenden
Aufträgen durch den Kunden sowie beim Fehlen oder verspäteter Übergabe
notwendiger Unterlagen oder Zeichnungen kann AWAG ganz oder teilweise von der
Lieferverpflichtung zurücktreten. AWAG ist berechtigt, Teillieferungen zu
erbringen und diese in Rechnung zu stellen.
Bei höherer Gewalt oder
sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen außerhalb des Einflussbereiches von AWAG
(z. B. Krieg, kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Sperrung der normalen
Verkehrswege oder sonstige Verzögerungen in der Beförderung, mangelnde
Rohstoffzufuhr, Betriebsstörungen, Streiks), die die Lieferung unmöglich machen
oder wesentlich erschweren, kann AWAG ohne Schadenersatzgewährung für die Dauer
der Behinderung die Lieferung einschränken, einstellen, hinausschieben oder vom
Vertrag zurücktreten.
Führen Ereignisse der
vorerwähnten Art zu einer wesentlichen Erhöhung der Entstehungskosten, so kann
AWAG den Preis entsprechend erhöhen oder, wenn der Käufer die Preiserhöhung
ablehnen sollte, vom Vertrag zurücktreten.
Ordnungsgemäß, entsprechend einer Bestellung gelieferte Artikel sind
grundsätzlich vom Umtausch oder von der Rückgabe ausgeschlossen.
Die Waren werden auf Kosten
und Gefahr des Kunden versandt. Transport- und Verpackungskosten trägt der
Kunde. Versand erfolgt mit den üblichen Verkehrsmitteln nach unserer Wahl.
6. Lieferung Fahnenmasten, Großbilder
Bei der Lieferung von Fahnenmasten übernimmt AWAG keine Haftung für das Vorliegen
der technischen Voraussetzungen, die Statik, die Befestigung bzw. den Untergrund.
Die Montage der Fahnenmasten und die damit zusammenhängende Prüfung und
Schaffung der technischen Voraussetzungen obliegt dem Kunden. Textile Großbilder
unterliegen insbesondere in der Außenanwendung unterschiedlichsten Witterungseinflüssen.
Dabei haben die Größe der Werbefläche, Grundmaterialauswahl, Konfektion und
Montagetechnologie entscheidenden Einfluss auf den sachgemäßen sicheren Einsatz
des Produktes. Die Hinzuziehung
eines mit den örtlichen Begebenheiten vertrauten Projektanten ist
grundsätzlich anzuraten. Die Produktgarantie von AWAG beschränkt sich auf
Reißfestigkeit, Lichtechtheit und Waschbarkeit unter Laborbedingungen. Für
Produkte mit einer Fläche von weniger als 25 m² sollte der Kunde vor der
Auftragserteilung die Konfektions- und Montageempfehlungen von AWAG anfordern.
Für Werbeflächen von mehr als 25 m² Grundfläche ist der Kunde verpflichtet, vor
der Auftragserteilung eine Projektierung durchführen zu lassen. Eine Haftung
von AWAG wegen Nichtbeachtung der konkreten Einsatzbedingungen und / oder
unsachgemäßer Montage / Verwendung durch den Kunden wird ausgeschlossen.
7. Gewährleistung
Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 8 Tagen nach Empfang
der Ware schriftlich bei AWAG geltend gemacht werden. Dies gilt auch für äußerlich
nicht erkennbare Mängel. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als angenommen.
Ist der Kunde kein Unternehmer, gilt diese Ausschlussfrist nur für
offensichtliche Mängel. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde
die ihm übergebenen Pflege- und Montageanleitungen missachtet oder die Ware
weiterverarbeitet oder in Gebrauch genommen hat. Warenüblicher Verschleiß durch
Ingebrauchnahme stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Bei berechtigten Mängelrügen
hat AWAG das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien
Ersatzware innerhalb von ca. 20 Arbeitstagen nach Rückempfang der Ware. Kann
der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen
anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8. Zahlung
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat, sofern nichts anderes vereinbart, nach
Erhalt der Rechnung innerhalb 8 Tagen ohne Abzug zu erfolgen. Zur Fristwahrung
ist der Zahlungseingang auf dem Konto von AWAG maßgeblich. Bei
Zielüberschreitung ist AWAG berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu belasten.
Wechsel- und Scheckzahlungen sind nur zulässig, wenn sie durch AWAG
ausdrücklich zugestanden wurden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist
ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen
Forderungen und Nebenforderungen im Eigentum von AWAG. Der Kunde darf die
Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern, sofern
sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachteilig verschlechtern. Der Kunde
tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware an AWAG ab. AWAG nimmt diese Abtretung an. Für die
Geltendmachung der Forderung muss der Kunde alle erforderlichen Auskünfte an
AWAG erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten.
10. Haftungsausschluss
AWAG ist bemüht, stets richtige, aktuelle und vollständige Informationen bereitzustellen.
Dennoch übernehmen wir keinerlei Gewähr, Haftung oder Garantie für die Aktualität,
Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Haftungsansprüche gegen AWAG, die sich auf Schäden materieller oder ideeller
Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen
Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger
Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche wegen
Pflichtverletzungen sind beschränkt auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden und
auf die Höhe des zu zahlenden Kaufpreises.
Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von AWAG, deren
gesetzlichen Vertreter und deren Erfüllungsgehilfen sowie bei Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenverkauf vorbehalten.
11. Datenerfassung
Der Kunde ist damit
einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten erfasst, in eine Datenbank
aufgenommen und verarbeitet werden. Sämtliche übermittelten persönlichen Daten
des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden ohne die schriftliche
Genehmigung des Kunden nicht Dritten zugänglich gemacht, es sei denn, dass dies
aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss.
12. Gerichtsstand,
Erfüllungsort, anwendbares Recht
Ist der Kunde Kaufmann, gilt Deggendorf als gemeinsamer Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand für alle gegenseitigen Leistungen aus dem Vertragsverhältnis als
vereinbart. Ferner richtet sich der Vertrag ausschließlich nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Im Falle der Teilnichtigkeit dieser Vereinbarung
behält der übrige Teil Geltung und findet durch die gesetzlichen Bestimmungen
eine Ergänzung.
Stand: März 2010
