Wissenswertes über Fahnen und Flaggen
Wer darf Fahnen und Flaggen verwenden?
Jedem Bundesbürger steht es frei, Bundesflaggen, Landesflaggen oder Stadtflaggen zu verwenden, sofern diese keine Dienstflaggen sind. Die Verwendung von Dienstflaggen ist nur Behörden gestattet. Außerdem dürfen Fahnen in kirchlichen Farben, mit oder ohne Emblem, Verbands- oder Vereinsfahnen sowie Werbeflaggen gezeigt werden.
Welche Reihenfolge ist einzuhalten?
Bei der nationalen Beflaggung gebührt der Bundesdienstflagge und der Bundesflagge die bevorzugte Stelle, wenn daneben andere Flaggen (z. B. Landesflaggen, Stadtflaggen oder Verbandsflaggen) gezeigt werden. Bei internationaler Beflaggung erfolgt die Anordnung der Nationalflaggen von rechts nach links, entsprechend dem jeweiligen Alphabet. Daran anschließend werden die Bundesdienstflagge und die Bundesflagge, danach die Landesflagge, Stadtflagge und Verbandsflaggen usw. gezeigt. Diese Regeln gelten entsprechend für die Anordnung der Flaggen im Innenbereich.
Wie ist bei Trauerbeflaggung zu verfahren?
Bei Trauerbeflaggung werden Hissflaggen im Querformat bis zur Mastspitze gehisst und anschließend langsam in die Stellung "Halbmast" gebracht. Die Unterkante der Flagge sollte mit der Mastmitte abschließen. Banner und Hissflaggen im Hochformat werden nicht auf "Halbmast" gesetzt. Bei Bannern wird links und rechts am Holzstab je ein Trauerflor angebracht, dessen Länge etwa ein Drittel der Flaggenlänge betragen sollte. Bei Hissflaggen im Hochformat wird der Trauerflor am oberen Mastende befestigt, wobei er die Länge der kurzen Flaggenseite nicht überschreiten sollte.
Wann sollte geflaggt werden?
1. Alle Behörden sind zur Beflaggung an regelmäßigen, allgemeinen Beflaggungstagen verpflichtet. Dazu gehören u.a.:
- Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar - Trauerbeflaggung)
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Europatag (9. Mai)
- Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai)
- Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
- Volkstrauertag (im November - Trauerbeflaggung)
2. Beflaggung wird auch empfohlen bei:
- Besuchen von Staatsoberhäuptern
- Besuchen ausländischer Wirtschaftsdelegationen aus Industrie und Handel
- Staatstrauer und Landestrauer sowie bei örtlichen Trauerfällen
- Messen und Ausstellungen
- kirchlichen Festen und Jubiläen
- Sportveranstaltungen, besonders bei denen mit internationalem Charakter
Was ist bei der Beflaggung weiterhin zu beachten?
Bundesländerflaggen und Bundesdienstflaggen dürfen nicht zur Drapierung eines Sprecherpodiums genutzt werden. In diesem Fall ist die Bundesflagge entweder hinter dem Podium oder rechts davon aufzustellen.
Fahnen und Flaggen jeglicher Art sind Umwelteinflüssen ausgesetzt. Dabei kommt es je nach Stärke der Einflüsse zu Abnutzungserscheinungen wie Verschmutzung, Ausbleichung und Sturmriss. Das sind natürliche physikalische Vorgänge.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Flaggen müssen frei wehen, ohne Bäume, Masten, Drähte oder Gebäude zu berühren.
- Nachts und bei Sturm sollten Flaggen eingeholt werden.
Um Ihre Einrichtung stets würdig zu repräsentieren, achten Sie unbedingt auf den Austausch unansehnlich gewordener Flaggen und Fahnen. Zusätzlich bietet Ihnen das Haus AWAG ein breites Spektrum an Serviceleistungen, um eine möglichst lange Lebensdauer Ihrer Flaggen zu gewährleisten.
